GEORDNET: Begriffe aus den Folgen des Podcasts erklärt.
Hinweis: Diese Übersicht dient ausschließlich der Erklärung von Begriffen aus den Folgen des Podcasts VIDKRYTO PRO. Sie ist keine Rechts- oder Berufsberatung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland; die Angaben beziehen sich hier auf Nordrhein-Westfalen. 


BEGRIFFE DER EPISODE 1

ERZIEHER*IN
(staatlich anerkannt) Staatlich anerkannter Abschluss, in der Regel drei Jahre an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Der Titel ist geschützt und der Beruf reglementiert — mit einem ausländischen Abschluss ist ein Anerkennungsverfahren nötig. Im Personalschlüssel der Kita zählt die Erzieherin zur Fachkraft.

ERGÄNZUNGSKRAFT 
Keine Ausbildung, sondern eine Position im Personalschlüssel: In der Gruppe für Kinder ab drei Jahren arbeiten eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft zusammen. Ergänzungskräfte begleiten die Kinder im Alltag, wirken bei Angeboten und der Eingewöhnung mit und sind reguläres Personal. Regulär zählen dazu Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen, Heilerziehungshelfer*innen und vergleichbare Ausbildungen. Auch mit einem ukrainischen Abschluss ist ein Einsatz als Ergänzungskraft möglich — über die Datenbank anabin, über eine Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamts oder während des Anerkennungsverfahrens. Welcher Weg im Einzelfall infrage kommt, klärt der Träger, nicht die Bewerberin. Es lohnt sich also, in der Kita oder beim Träger ausdrücklich danach zu fragen und sich beim IQ-Netzwerk beraten zu lassen. 

BEGLEITERIN 
Alltagswort für die Begleitung eines einzelnen Kindes mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. In Stellenanzeigen heißt dieselbe Tätigkeit anders: Integrationskraft, Schulbegleitung, Integrationshelfer/in, Teilhabeassistenz, Kita-Assistenz. Bei der Jobsuche lohnt es sich, alle Begriffe einzugeben. Finanziert wird sie nicht vom Kindergarten oder der Schule, sondern als Eingliederungshilfe über ein Amt; angestellt ist man meist bei einem freien Träger. Weil die Stelle an einem konkreten Kind hängt, sind Verträge oft befristet. Sobald medizinische Versorgung dazukommt, ist es Pflege und erfordert eine Pflegeausbildung.

Mehr:
https://www.mkjfgfi.nrw/menue/kinder/arbeiten-der-kita 
https://www.kita.nrw.de/service/arbeiten-in-der-kita 
https://www.kita.nrw.de/arbeiten-in-der-kita/quereinstieg 
https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/06122024-verordnung-zu-den-grundsaetzen-ueber-die-qualifikation-und-den/ 
https://www.ausbildung.de/berufe/integrationshelfer/   


BEGRIFFE DER EPISODE 2

PRAKTIKUM als Einstieg 
In Deutschland absolvieren nicht nur Studierende ein Praktikum, in gestalterischen Berufen ist das sogar üblich. Das hängt mit der Art zusammen, wie hier eingestellt wird. Mit einem Diplom aus einem anderen Bildungssystem können deutsche Arbeitgeber manchmal wenig anfangen. Im Praktikum sehen sie dagegen, wie Sie arbeiten, wie Sie im Team zurechtkommen und wie Sie mit Kritik umgehen. Für Sie gilt dasselbe: Sie lernen den Betrieb kennen und merken, ob Sie dort bleiben möchten. Für Unternehmen ist es eine Möglichkeit, jemanden auszuprobieren, ohne sich sofort zu binden. Meist dauert ein Praktikum drei bis sechs Monate. Eine feste Stelle im Anschluss ist damit jedoch nicht garantiert.

Wenn die Zusammenarbeit gut läuft und Stellen im Unternehmen unbesetzt sind, werden Praktikanten häufig fest angestellt – und wenn nicht, bleiben ein Zeugnis, Referenzen und Kontakte in der Branche.  Zum Thema Geld: Wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung vor dem Praktikum abgeschlossen haben, steht Ihnen der gesetzliche Mindestlohn zu, unabhängig von der Dauer des Praktikums. Seit Januar 2026 sind das 13,90 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten vor allem für Praktika während einer Ausbildung oder eines Studiums (§ 22 Mindestlohngesetz). Achten Sie darauf, dass im Vertrag vermerkt ist, um welche Art von Praktikum es sich handelt, wie lange es dauert und welche Vergütung gezahlt wird. Ähnlich funktionieren befristete Projektstellen und Vertretungen während Elternzeit oder Krankheit — sie sind oft leichter zu bekommen als eine unbefristete Stelle.

PORTFOLIO
Das Portfolio ist in gestalterischen Berufen die wichtigste Bewerbungsunterlage – oft wichtiger als Zeugnisse. Es zeigt nicht nur, was Sie können, sondern auch, wie Sie an eine Aufgabe herangehen. Genau darauf schauen Arbeitgeber. Üblich sind eine PDF-Mappe und eine Online-Version. Wenige aktuelle Projekte, dafür ausführlich, wirken stärker als eine lange Reihe von Arbeiten. Bei Teamprojekten sollte klar werden, welcher Teil von Ihnen stammt. Und welche Arbeiten Sie zeigen, hängt davon ab, wo Sie sich bewerben. 

ANERKENNUNG DES ABSCHLUSSES 
Design gehört zu den nicht reglementierten Berufen – mit einem ausländischen Hochschulabschluss kann man sich direkt bewerben, ein Anerkennungsverfahren ist nicht nötig. Zwingend ist es nur bei reglementierten Berufen wie Ärztin, Lehrer oder Erzieherin.  Hilfreich kann es trotzdem sein, den Abschluss einordnen zu lassen – vor allem, wenn Arbeitgeber mit dem Namen der Hochschule nichts anfangen können. Dafür gibt es zwei Wege: In der kostenlosen Datenbank anabin sehen Sie, wie Hochschule und Abschluss in Deutschland eingestuft sind; den Auszug können Sie der Bewerbung beilegen. Die ZAB stellt gegen Gebühr eine Zeugnisbewertung aus – ein offizielles Dokument darüber, welchem deutschen Niveau Ihr Abschluss entspricht. Im öffentlichen Dienst wird sie häufig verlangt. Kostenlos berät dazu das IQ-Netzwerk. 

Mehr:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
https://anabin.kmk.org/cms/public/startseite
https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
https://www.netzwerk-iq.de/ 


BEGRIFFE DER EPISODE 3

JOBCENTER & AGENTUR FÜR ARBEIT – wer ist wofür zuständig? 
Jobcenter und Agentur für Arbeit sind zwei unterschiedliche Institutionen – und welche zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, welche finanzielle Unterstützung Sie benötigen. 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird dagegen über das Jobcenter gewährt. Sie ist für Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen bestreiten können – unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind oder trotz einer Beschäftigung nicht genug verdienen. Auch Menschen aus der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung erhalten.

Arbeitslosengeld (ALG I) erhalten Menschen, die zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Leistung wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und richtet sich unter anderem nach dem vorherigen Einkommen. Wer beispielsweise nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitslos wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Wichtig: Wer Leistungen vom Jobcenter erhält, kann trotzdem arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das eine schließt das andere nicht grundsätzlich aus. Reicht das Einkommen aus einer Beschäftigung nicht für den Lebensunterhalt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen durch Grundsicherung ergänzt werden. Auch die Beratung zur Jobsuche ist nicht ausschließlich eine Aufgabe des Jobcenters: Die Agentur für Arbeit unterstützt beispielsweise bei der Arbeitssuche und beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, während das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsbezug bei der Integration in Arbeit unterstützt.